Forstwirtschaft
Schon heute trägt die Forstwirtschaft neben der Holzgewinnung auch Verantwortung für
Tier- und Pflanzenwelt, Bodenzustand, Landschaftsbild, Trinkwasser und Zugänglichkeit der Wälder.
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Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung ist das Forstgesetz, das die Nutzung der Wälder
auf eine solche Weise festlegt, daß sie ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität und Erneuerungsfähigkeit behalten
und ihre Fähigkeit bewahren, auch in Zukunft die ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben auf
lokaler, regionaler und globaler Ebene zu erfüllen.
Eine Studie der Universität Wien, in der der menschliche Einfluß auf die Waldökosysteme gemessen wurde,
stellt der Naturnähe der heimischen Wälder ein gutes Zeugnis aus: Rund zwei Drittel sind naturnah oder mäßig verändert,
weisen also intakte Ökosysteme auf. Bereits jetzt gibt es eine große Anzahl von Waldflächen in Naturschutzkategorien
(Nationalparks, Naturwaldreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks).
Somit bietet sich die österreichische Forstwirtschaft als fundierter Partner für den Vertragsnaturschutz an.
Alle Leistungen, die über die ökologischen Grundprinzipien der Waldbewirtschaftung hinausgehen, sollen im Rahmen
vertraglicher Regelungen adäquat abgegolten werden.
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Folgende mögliche Anforderungen an die Forstwirtschaft, die über die ökologischen Grundleistungen hinausgehen,
sind in Abhängigkeit des Schutzzieles beispielsweise denkbar: die Verpflichtung zu einer bestimmten Form der
Bewirtschaftung, verstärkte Rücksichtnahme bei der Bewirtschaftung auf Sonderstandorte, Erhöhung des Totholzanteils,
Verzicht auf nichtstandortgerechte Baumarten, Rücksichtnahme auf Brutstätten oder Tümpel.
Quelle: Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt & Wasserwirtschaft
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